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Rentenschuld
(recht.zivil.materiell.sachen und recht.notar.grundstuecksrecht)
    

Mit Rentenschuld wird eine Grundschuld bezeichnet, bei der das Grundstück nicht mit einer festen Summe, sondern mit bestimmten fortlaufenden Zahlungen zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen haftet. Die Rentenschuld ist in den §§ 1199 ff BGB geregelt. Mit ihr kann man schuldrechtliche Rentenzahlungspflichten absichern.

Im Unterschied zur Reallast kann hier keine Wertsicherungsklausel abgesichert werden und es besteht keine persönliche Haftung des Grundstückeigentümers.

Die Rentenschuld hat in der heutigen Praxis keine Relevanz mehr.

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundpfandrechte * Skript Grundstücksrecht, notarielle Fachprüfung * Skript Grundstücksrecht Werbung: